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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Druckweiterverarbeitung BERGER GbR Erbengemeinschaft

Jeder Vertrag kommt ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande, es sei denn, dass diese ausdrücklich und schriftlich vor oder bei Vertragsschluss durch die Druckweiterverarbeitung BERGER GbR Erbengemeinschaft für den jeweiligen Vertrag ausgeschlossen worden sind.

Änderungen und Ergänzungen erfolgen ausschließlich durch die Geschäftsführung. Mündliche Vereinbarungen oder Erklärungen anderer Personen, die hierzu - insbesondere vom Lieferanten - nicht besonders bevollmächtigt sind, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von der Geschäftsführung - insbesondere des Lieferanten - bestätigt werden.

Der Vertragspartner wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil eines jeden Vertrages sind.

Um der Vorschrift des § 305 Abs. 2 genüge zu tun, wird der Vertragspartei stets vor Vertragsschluss die Möglichkeit verschafft, vom Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen. Diese werden auf Wunsch zugesendet bzw. sin auf der Internetseite einzusehen. Bei Bestellungen wird die Zustimmung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt.

I. Verbrauchsgüterkauf / zur Verwendung beim Verkauf beweglicher Sachen an Verbraucher

§ 1 Vertragsgrundlage

1. Alle Angebote, Preise, Preislisten, Prospekte und Warenbezeichnungen sind unverbindlich und freibleibend. Ebenso alle näheren Beschreibungen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben sowie technische Daten und sonstige vergleichbare Angaben. Diese sind erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung verbindlich, d.h. Vertragsgrundlage.
2. Der Verkäufer übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Er ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit des Verkäufers für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn er zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; der Verkäufer wird dem Käufer im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.

§ 2 Preise

1. Alle angegebenen Preise sind freibleibend und unverbindlich sowie Nettopreise, d.h. zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt.
2. Der Käufer trägt die Kosten der Versendung ab dem Ort der Niederlassung des Verkäufers, es sei denn, sie überschreiten ein angemessenes Verhältnis zum Wert des Liefergegenstandes.
Insofern wird grundsätzlich pro Auftrag eine Pauschale von 15,00 € fällig. Darin enthalten sind Versand-, Verpackungs- und Bearbeitungskosten. Zusätzliche Kosten können durch Nachnahmegebühren des jeweiligen Dienstleisters anfallen, soweit eine Nachnahme vereinbart wird.
Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, d.h. der Auftragsbestätigung, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Verbrauchers und nur auf dessen Kosten abgeschlossen.


3. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen, d.h. jede Rechnung der Druckweiterverarbeitung BERGER GbR Erbengemeinschaft ist ab Zugang der Rechnung beim Verbraucher bzw. der Ware zur Zahlung fällig. Zahlungen können durch Vorauskasse oder Nachnahme erfolgen. Der Käufer kommt ohne weitere Erklärungen des Verkäufers 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.
4. Der Liefergegenstand / die Kaufsache bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

§ 3 Lieferung

1. Liefertermine / Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind, ansonsten sind Angaben von Lieferterminen und Lieferfristen stets unverbindlich.
2. Alle Verkaufs- und Lieferzeitangaben erfolgen unter dem Vorbehalt, dass die Lieferanten des Verkäufers die ihm gegenüber eingegangenen Verpflichtungen erfüllen.
3. Auf Wunsch des Käufers werden gegen Aufpreis Teillieferungen durchgeführt, wobei der Aufpreis 15,00 € pro Teillieferung beträgt. Diese Teillieferungen gelten dann ausdrücklich als selbstständige Lieferung.
4. Höhere Gewalt sowie beim Verkäufer und / oder dessen Lieferanten eintretenden Betriebsstörungen, die diese nicht zu vertreten haben, verlängern die Lieferfristen um die Dauer der durch diese unverschuldeten Umstände bedingten Lieferverzögerungen.

§ 4 Gewährleistung

1. Der Verkäufer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Im Übrigen haftet der Verkäufer nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.
2. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Die Regelungen der vorstehenden Ziffern 1 und 2 erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung.
Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Ziff. 6 die Haftung für Unmöglichkeiten nach Ziff. 7.
4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
5. Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt oder auf ähnliche Ereignisse wie Streik oder Aussperrung zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.
6. Der Verkäufer haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung des Verkäufers für den Schadensersatz neben der Leistung und für den Schadensersatz statt der Leistung auf den Wert des von der Verzögerung betroffenen Teils der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind - auch nach Ablauf einer des Verkäufers etwa gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
7. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Käufer berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Käufers auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 5 Rückgaberecht

Der Käufer kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) kann der Käufer die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Verkäufers. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
Druckweiterverarbeitung BERGER GbR Erbengemeinschaft – Wolfäckerstr. 10, 70794 Filderstadt


Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Käufer etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Käufer die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.


§ 6 Widerrufsrecht

Der Käufer kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Druckweiterverarbeitung BERGER GbR Erbengemeinschaft – Wolfäckerstr. 10, 70794 Filderstadt

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Käufer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er dem Verkäufer insoweit ggf. Wertersatz leisten.

Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Käufer etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Käufer die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind (auf Kosten und Gefahr des Verkäufers) zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Käufer abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Käufer innerhalb von 30 Tagen nach Absendung seiner Widerrufserklärung erfüllen.
Wenn ein Widerrufsrecht des Käufers nach §312 d) Abs. 1 Satz 1 BGB besteht, hat der Käufer die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Käufer die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

II. Verträge mit Unternehmer / zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern

§ 1 Vertragsgrundlage

1. Alle Angebote, Preise, Preislisten, Prospekte und Warenbezeichnungen sind unverbindlich und freibleibend. Ebenso alle näheren Beschreibungen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben sowie technische Daten und sonstige vergleichbare Angaben. Diese sind erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung verbindlich, d.h. Vertragsgrundlage.
2. Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur insoweit, als der Verkäufer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
3. Der Verkäufer übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Er ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Liefergegenstand nicht erhält. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn er zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Der Verkäufer wird dem Käufer im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.
Die im Webshop aufgeführten Produkte und Leistungen stellen kein dem Verkäufer bindendes Angebot dar; sie stellen eine Aufforderung an den Käufer dar, dem Verkäufer ein verbindliches Angebot zu unterbreiten.

§ 2 Preise

1. Alle angegebenen Preise sind freibleibend und unverbindlich sowie Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt.
2. Der Käufer trägt die Kosten der Versendung ab dem Ort der Niederlassung des Verkäufers, es sei denn, sie überschreiten ein angemessenes Verhältnis zum Wert des Liefergegenstandes. Zusätzliche Kosten können durch Nachnahmegebühren des jeweiligen Dienstleisters anfallen, soweit eine Nachnahme vereinbart wird.
Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, d.h. der Auftragsbestätigung, soweit nichts anderes vereinbart ist. 
Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Käufers und nur auf dessen Kosten abgeschlossen.
3. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen, d.h. jede Rechnung der Druckweiterverarbeitung BERGER GbR Erbengemeinschaft ist ab Zugang der Rechnung beim Käufer bzw. der Ware zur Zahlung fällig. Zahlungen können durch Vorauskasse oder Nachnahme erfolgen. Der Käufer kommt ohne weitere Erklärungen des Verkäufers 10 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.
Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Käufer steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Lieferung zu. In einem solchen Fall ist der Käufer nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn der Käufer fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag (einschließlich etwaiger geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der - mit Mängeln behafteten - Lieferung steht.
4. Der Liefergegenstand bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.
5. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Käufer eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Käufer erfolgt. Der Käufer hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt.
6. Dem Käufer ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung (i.F. zusammen: "Weiterverarbeitung" und im Hinblick auf den Liefergegenstand: "weiterverarbeitet") erfolgt für den Käufer; der aus der Verarbeitung entstehende Gegenstand wird als "Neuware" bezeichnet. Der Käufer verwahrt die Neuware für den Verkäufer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen steht dem Käufer Miteigentum an der Neuware in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes des verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Liefergegenstandes zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung ergibt. Sofern der Käufer Alleineigentum an der Neuware erwirbt, sind sich Käufer und Verkäufer darüber einig, dass der Käufer dem Verkäufer Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt.
7. Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Käufer hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an den Verkäufer ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem vom Käufer in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der dem Verkäufer abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.
8. Verbindet der Käufer den Liefergegenstand oder die Neuware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an den Verkäufer ab.
9. Bis auf Widerruf ist der Käufer zur Einziehung der in dieser Klausel abgetretenen Forderungen befugt. Der Käufer wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an den Verkäufer weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprozess oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Käufers, ist der Verkäufer berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Käufers zu widerrufen. Außerdem kann der Verkäufer nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherheitsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Käufer gegenüber dem Kunden verlangen.
10. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Käufer dem Verkäufer die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
11. Bei Pfändungen, beim Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen.
12. Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die dem Käufer zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird der Käufer auf Wunsch des Verkäufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; dem Käufer steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
13. Bei Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und / oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes / der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung des Verkäufers vor, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.
14. Bei Aufträgen, die einen Warenwert von 50,00 € unterschreiten, wird eine Aufwandspauschale von 20,00 € zusätzlich zu unseren Preisen gemäß Preisliste berechnet.
§ 3 Lieferung

1. Liefertermine / Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind, ansonsten sind Angaben von Lieferterminen und Lieferfristen stets unverbindlich.
2. Alle Verkaufs- und Lieferzeitangaben erfolgen unter dem Vorbehalt, dass die Lieferanten des Verkäufers die ihm gegenüber eingegangenen Verpflichtungen erfüllen.
3. Die Gefahr geht mit Übergabe der Lieferung an die zur Beförderung beauftragte Person oder das zur Beförderung beauftragte Unternehmen auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer die Kosten des Transports übernimmt.
§447 Abs. 2 BGB wird abgedungen. Der Verkäufer ist dem Käufer auch dann nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er von der Anweisung des Käufers über die Art der Versendung abweicht.
4. Kosten des Versandes sowie der Verpackung trägt der Käufer. Sollte der Käufer die Lieferung an einen Dritten wünschen, wird eine zusätzliche Bearbeitungspauschale von 12,50 € berechnet. Leihverschläge bleiben Eigentum des Verkäufers und sind innerhalb von 14 Tagen frachtfrei wieder an diesen zurückzusenden. Alle Leergut- und Rückwarensendungen werden auf Gefahr und Kosten des Käufers versandt.
Warenrücksendungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Verkäufers. Ohne Angabe von Rechnungs- und Lieferscheinnummer kann keine Rücknahme erfolgen. Bei einer Warenrücksendung hat der Käufer Kosten in Höhe von 15 % des Warenwertes, mindestens jedoch 20,00 € zu tragen.
Auf Wunsch des Käufers werden gegen Aufpreis Teillieferungen durchgeführt, wobei der Aufpreis
10,00 € pro Teillieferung beträgt. Diese Teillieferungen gelten dann ausdrücklich als selbstständige Lieferung.
5. Höhere Gewalt sowie beim Verkäufer und / oder dessen Lieferanten eintretenden Betriebsstörungen, die diese nicht zu vertreten haben, verlängern die Lieferfristen um die Dauer der durch diese unverschuldeten Umstände bedingten Lieferverzögerungen.
6. Wird der Versand der Lieferungen auf Wunsch des Käufers um mehr als 2 Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin oder, wenn kein genauer Liefertermin vereinbart war, nach der Anzeige der Versandbereitschaft des Verkäufers verzögert, kann der Verkäufer pauschal für jeden Monat ein Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises des Liefergegenstandes berechnen. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass dem Verkäufer kein Schaden oder ein wesentlicher niedrigerer Schaden entstanden ist. Dem Verkäufer ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

§ 4 Gewährleistung

1. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
Eine Gewährleistung bei gebrauchten Sachen ist – soweit gesetzlich möglich – ausgeschlossen.
Offensichtliche Mängel hat der Käufer unverzüglich zu rügen, ansonsten gilt der Vertragsgegenstand als genehmigt und wird vom Verkäufer keinerlei Gewähr geleistet.
2. Der Verkäufer ist im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall zur Neulieferung bzw. Neuherstellung verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung (Nachbesserung) fehl, so steht dem Käufer das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
3. Will der Käufer Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist insoweit ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
4. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Käufer, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass die Lieferungen oder Leistungen an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht werden, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
5. Der Verkäufer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Im Übrigen haftet der Verkäufer nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung des Verkäufers ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
6. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Käufers, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit gehaftet wird.
7. Die Regelungen der vorstehenden Absätze erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Ziff. 8, die Haftung für Unmöglichkeit nach Ziff. 9.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
8. Der Verkäufer haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Verkäufers ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in diesem Absatz ausgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen wird die Haftung des Verkäufers wegen Verzögerung der Leistung für den Schadensersatz neben der Leistung und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 25 % des Wertes der Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind - auch nach Ablauf einer dem Verkäufer etwa gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
9. Der Verkäufer haftet bei Unmöglichkeit der Lieferung / Leistung in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Verkäufers ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in diesem Absatz aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen wird die Haftung des Verkäufers wegen Unmöglichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 10 % des Wertes der Lieferung / Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
10. Der Käufer kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Voraussetzungen. Der Käufer hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung des Verkäufers zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht.
11. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferung / Leistung - gleich aus welchem Rechtsgrund - beträgt 1 Jahr. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des
§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen), § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) oder § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke oder Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht). Die im vorstehenden Satz 2 genannten Fristen unterliegen einer Verjährungsfrist von 3 Jahren.
12. Die Verjährungsfristen nach dem vorstehenden Absatz gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen, unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruches. Soweit Schadensersatzansprüche jeder Art gegen den Verkäufer bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, gilt für sie die Verjährungsfrist von 1 Jahr.
13. Die Verjährungsfrist nach den vorstehenden Absätzen gelten mit folgender Maßgabe:
a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes.
b) Die Verjährungsfristen gelten auch nicht, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Hat der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen, so gelten anstelle der in den vorbezeichneten Absätzen genannten Fristen die gesetzlichen Verjährungsfristen, die ohne Vorliegen von Arglist gelten würden.
c) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
14. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung.
15. Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Frist unberührt.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
16. Rückgriffsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

§ 5 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, insbesondere für Lieferungen und Zahlungen ist Stuttgart.
2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist - sofern der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen ist - das Amtsgericht Stuttgart bzw. das Landgericht Stuttgart

§ 6 Schlussbestimmungen

1. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland ist ausschließlich anwendbar.
2. Sollte einer dieser Bestimmungen unwirksam sein, wird sie durch eine der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommende ersetzt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.

Druckweiterverarbeitung BERGER GbR Erbengemeinschaft

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